Krebs


Die Behandlung der Krebskrankeit stellt nach wie vor eine Herausforderung an Wissenschaft und Technik dar. Dem schon sicher geglaubten Sieg ,welcher durch Operation, Bestrahlung und Chemotherapie alljährlich neu verkündet wird, steht leider die ernüchternde Erkentniss gegebenüber, dass Krebs die Todesursache Nr.1 in den westlichen Industriestaaten ist.

In der Praxis kommen klassische Naturheilverfahren sowie die neuesten Erkentnisse der physikalischen Onkologie zur Anwendung

Durch die vielen Jahre der Hospitation und Weiterbildung kann dem Patienten eine umfangreiche Auswahl an Spezialtherapien angeboten werden die sich im Laufe von vielen Jahren bewährt haben. Der wichtigste Grundsatz der komplementären Therapie ist die individuelle ganzheitliche Erstellung eines Therapiekonzeptes, welches die schulmedizinschen Verfahren mit einbezieht, um so zu einem bestmöglichen Ergebnis zu gelangen.
Vor einer Therapie steht die ausführliche Anamnese und Beratung des Patienten. Hier gilt es zunächst einmal Bestandsaufnahme über bisherige Erkrankungen und deren Behandlung, sowie die bisherigen Therapien und Maßnahmen, welche bei der Krebserkrankung durchgeführt worden sind, zu erörtern.

Viele Patienten kommen in einem sogenannten ”austherapierten Zustand”,sich von der Schulmedizin abwendend, den Heilpraktiker als letzten Strohalm aufsuchend und müssen hier teilweise überraschend erfahren, dass sich alleine durch Hinweise auf bestehende OP - Techniken oder Präparate neue Perspektiven eröffnen. Hier ist auch die Kooperation mit diversen Fachkliniken und Fachärzten von unschätzbarem Wert.

Es wäre wünschenswert, dass viele Patienten schon vor einer schulmedizinischen Behandlung eine solche Beratung in Anspruch nehmen würden, da hier auf spätere, sich anschließende Verfahren hingewiesen werden kann, die sich nach einer OP sehr schwierig gestalten.

Auch sind Patienten, die nur eine weitere Meinung (Second Opinion) erhalten wollen, ohne einen Anspruch auf Therapie, eine zunehmende Gruppe im Praxisalltag.

Grundsätzlich wird dem Beratungstermin mindestens eine Stunde Zeit eingeräumt.